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TASCHENMESSER PK1
ENTWICKLUNG
SCHUTZ
VERMARKTUNG
Das KUGS Taschenmesser (Pocket Knife) PK1 ist ein Juwel der Freiheit, das unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes (WG) und der Waffenverordnung (WV) entwickelt wurde. Unsere Grossväter hatten alle ein kleines Messer in der Tasche, ohne die Absicht, jemanden zu bedrohen, nur eine kleine Klinge, um etwas zu schneiden, z. B. ein Stück Brot, Käse oder Wurst in freier Natur. Ein Taschenmesser ist wie eine Münze, man findet es in der Tasche und nicht woanders!
KUGS-Produkte stehen für Qualität. Deshalb möchten wir betonen, dass das PK1 vollständig in der Schweiz hergestellt wird. KUGS unterstützt kleine Handwerksbetriebe, deren Arbeit Sie schätzen werden. Bedenken Sie, dass die Scheide Ihres PK1 ein edles Lederprodukt ist, das in Genf von einem Handwerker hergestellt wurde.
HERGESTELLT IN DER SCHWEIZ (SWISS MADE)
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100%
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MATERIAL MESSER
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INOX 316L
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MATERIAL SCHEIDE
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100% LEDER
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MATERIAL VERPACKUNG
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100% BAUMWOLLE
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GESAMTLÄNGE
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< 120 mm
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LÄNGE DER KLINGE
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< 35 mm
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GESAMTGEWICHT
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< 110 g
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EINDEUTIGE SERIENNUMMER
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JA
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INDIVIDUELLE GESTALTUNG MÖGLICH
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JA
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FIRMENLOGO MÖGLICH
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JA
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DIREKTIMPORT MÖGLICH
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JA
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PREIS (INKL. MWST)
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CHF 220.-
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PERSÖNLICHE SERIENNUMMER
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+ CHF 90.-
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VERSANDKOSTEN
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INKLUSIVE
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Auch wenn der Begriff des Taschenmessers im schweizerischen Recht noch existiert (2021), ignoriert die Polizei zu oft das Gesetz und zieht ein, was sie willkürlich als Waffen oder gefährliche Gegenstände betrachtet. Mit dem KUGS PK1 Taschenmesser müssen Sie nicht mehr nach den richtigen Argumenten suchen. Die Gesetzesartikel sind darauf eingraviert, so dass Sie jederzeit nachweisen können, dass Ihr PK1 nicht beschlagnahmt oder eingezogen werden muss. Nach § 4 Abs. 6 des Waffengesetzes und § 7 der Waffenverordnung ist das KUGS PK1 nicht nur keine Waffe, sondern kann als Taschenmesser auch nicht als gefährlicher Gegenstand angesehen werden.
Vorsorglich ist auch Artikel 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Amtsmissbrauch) auf Ihrem PK1 vermerkt, und im Falle einer Beschlagnahmung oder Diebstahlsanzeige ist die eindeutige Seriennummer zu verwenden. Ihr PK1 kann niemals mit einem anderen verwechselt werden!
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